Bilateraler Fremdsprachenassistenzaustausch 2022/2023 mit Belgien, Frankreich, Italien, Kroatien, der Republik Irland, Russland, der Schweiz, Spanien, Ungarn und dem Vereinigten Königreich – Ausschreibung
Der Fremdsprachenassistenzaustausch im Schuljahr 2022/2023 wird durchgeführt mit Belgien, Frankreich, Italien, Kroatien, der Republik Irland, Russland, der Schweiz, Spanien, Ungarn und dem Vereinigten Königreich. Die Bewerbungsfrist läuft bis 12. Jänner 2022. Die Detailinformationen sind auf der Website www.weltweitunterrichten.at (Fremdsprachenassistenz International) abrufbar. Sollten Plätze nach dem 12. Jänner 2022 frei bleiben wird die Bewerbungsfrist für diese Plätze verlängert und diese auf der Website angekündigt.
Tätigkeit
Fremdsprachenassistentinnen/assistenten arbeiten vor allem an Schulen des sekundären Bildungsbereichs im Rahmen des vorgesehenen Deutschunterrichts mit den verantwortlichen Deutschlehrkräften der Gastschule/n. Sie sollen die Schüler/innen zum Sprechen motivieren und für Österreich interessieren. Ein Einsatz an Primarschulen ist in Frankreich und teilweise auch in Spanien möglich. In Spanien können Assistentinnen und Assistenten auch an Sprachschulen, in Belgien an Hochschulen eingesetzt werden. Ein Einsatz im Kindergarten in Kombination mit der Österreichisch-Ungarischen Europaschule ist in Ungarn möglich.
Zielgruppe
Für eine Fremdsprachenassistenzstelle können sich Studierende und Absolventinnen/ Absolventen Pädagogischer Hochschulen, Fachhochschulen und Universitäten, insbesondere Lehramts-kandidatinnen/kandidaten, bewerben sowie Lehrkräfte mit wenig Unterrichtserfahrung und Absolventinnen und Absolventen von elementarpädagogischen Bildungseinrichtungen.
Je nach Angebot freier Stellen können sich auch Studierende und Absolventinnen/ Absolventen anderer Studienrichtungen bewerben.
Bewerbungsvoraussetzungen
Für Studierende gilt: Zum Zeitpunkt des Antritts der Tätigkeit muss mindestens eine viersemestrige Studiendauer vorgewiesen werden. Das Maximalalter der Bewerber/innen ist abhängig vom Zielland (in den meisten Ländern: 30/35 Jahre). Eine weitere Voraussetzung ist Deutsch als Erstsprache oder auf C2-Niveau und in der Regel die österreichische Staatsbürgerschaft. In den meisten Zielländern werden Grundkenntnisse in der Landessprache verlangt.
Eine Beurlaubung für definitive oder vertragliche Lehrer/innen im Dienst erfolgt über ein im Dienstweg einzubringendes Ansuchen. Es wird jedoch ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass auf die Beurlaubung/Karenzierung von Bewerberinnen/Bewerbern, die bereits im Pflichtschuldienst der Länder stehen, seitens des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung keine Einflussnahme erfolgen kann.
Länderspezifische Informationen
Russland
Beschäftigungszeitraum: vom 1. Oktober 2022 bis 31. Mai 2023.
Arbeitszeit: 12 Wochenstunden.
Folgende Leistungen sind in Aussicht genommen:
- Kostenlose Unterkunft in Russland eine monatliche Aufwandsentschädigung von russischer Seite, die auf Grund des Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung in Russland steuerfrei ist
- Eine Reisekostenunterstützung für die einmalige Reise von Österreich nach Russland und zurück durch das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung,
- Eine Unterstützung von österreichischer Seite in der Höhe von max. € 440,- pro Monat.
- Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine vollständige Krankenversicherung durch die russische Seite nicht gewährt wird, Bewerber/innen müssen daher nachweislich für den gesamten Zeitraum des Aufenthaltes in Österreich weiter krankenversichert sein. Es ist vorgesehen, dass die Kosten für eine Auslands-Kranken- und Unfallversicherung durch das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung übernommen werden. Weitere Bedingungen: Der Bewerbung muss die Kopie des Reisepasses beigelegt werden, wobei der der Pass 6 Monate länger, als die Sprachassistenz dauert, gültig sein muss.
Für alle Länder gültig
Bewerbungen sind ab sofort bis 12. Jänner 2022 möglich. Die Bewerbung erfolgt online.
Die vollständige Bewerbung umfasst: - Abgeschlossene und eingereichte Online-Bewerbung und Übermittlung des unterschriebenen Online-Bewerbungsformulars per Post an die Agentur für Bildung und Internationalisierung OeAD – Abteilung Auslandsstandorte und Sprache (www.weltweitunterrichten.at)
- Legen Sie Ihrer schriftlichen Bewerbung bitte folgende Unterlagen bei:
- Motivationsschreiben (ein bis zwei A4-Seiten; einmal auf Deutsch und einmal in der Sprache des Gastlandes);
- Ein aktuelles Empfehlungsschreiben (mit Stempel/Briefkopf); Für Bewerbungen in das Vereinigte Königreich (England, Schottland, Nordirland) sind 2 Empfehlungsschreiben beizubringen. Informationen über zusätzliche Bewerbungsunterlagen erhalten Sie auf www.weltweitunterrichten.at (Sprachassistenz International, in der Rubrik Länder).
Die Bewerbung kann nur für ein Land eingereicht werden.
Die angegebenen Wünsche in Bezug auf den Einsatzort werden nach Möglichkeit berücksichtigt; es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich eine Bewerberin/ein Bewerber durch ihre/seine Unterschrift verpflichtet, jede ihr/ihm angebotene Stelle anzunehmen.Im Zeitraum ab Jänner 2022 werden voraussichtlich Interviews durchgeführt, zu denen alle Bewerber/innen schriftlich eingeladen werden. Für Belgien, Frankreich und die Schweiz werden Lehramtsstudierende nur bei Bedarf interviewt. Ende der Bewerbungsfrist: 12. Jänner 2022
Allfällige Anfragen im Zusammenhang mit dem Fremdsprachenassistenzaustausch sind an die Abteilung Auslandsstandorte und Sprache des OeAD, Telefon: 01/53408521, Mail: sprachassistenz@oead.at, gegebenenfalls an die Abteilung II/13 des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung (Tel.: 01/53120-6016) zu richten.