Universitätsassistent*in
Institut für Slawistik
Wissenschaftliches Universitätspersonal | Teilzeit
Bewerbungsfrist: 27. April 2022
Kennung: 770/21
https://jobs.aau.at/job/universitaetsassistentin-16/
Ausschreibung
Die Universität Klagenfurt ist mit rund 1 500 Mitarbeitenden und über 12 000 Studierenden im Alpen-Adria-Raum angesiedelt und erreicht in Rankings regelmäßig exzellente Platzierungen. Das Motto „per aspera ad astra“ bringt den Anspruch des konsequenten Strebens nach Spitzenleistungen bei allen Tätigkeiten in Forschung, Lehre und Hochschulmanagement zum Ausdruck. Die Prinzipien der Gleichstellung, der Diversität, der Gesundheit, der Nachhaltigkeit und der Vereinbarkeit von Beruf und Familie bilden die Grundlage für das Arbeiten an der Universität.
Am Institut für Slawistik an der Fakultät für Kulturwissenschaften wird voraussichtlich mit 1. Oktober 2022 folgende Stelle besetzt:
Universitätsassistent*in
Beschäftigungsausmaß: 75 % (30 Wochenstunden)
Mindestentgelt: € 32.116,- brutto jährlich; Einstufung nach Uni-KV: B 1
Befristung: 4 Jahre
Bewerbungsfrist: bis 27. April 2022
Kennung: 770/21
Aufgabenbereich
Voraussetzungen
Erwünscht sind
Zusatzinformation
Das Angebot:
Der Dienstvertrag wird mit einem Einstiegsentgelt von mtl. € 2.294,– brutto (14 x jährlich; eine Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrung gemäß Kollektivvertrag ist möglich) abgeschlossen.
Zudem bietet die Universität Klagenfurt:
Die Bewerbung:
Bei Interesse bewerben Sie sich in deutscher oder englischer Sprache mit den üblichen Unterlagen:
Diese Stelle dient der fachlichen und wissenschaftlichen Bildung von Absolvent*innen eines Master- bzw. Diplomstudiums mit dem Ziel des Abschlusses eines Doktorats-/Ph.D.-Studiums der Slawistik. Bewerbungen von Personen, die bereits über ein facheinschlägiges Doktorat bzw. einen facheinschlägigen Ph.D. verfügen, können daher nicht berücksichtigt werden.
Bewerbungen sind ausschließlich bei der Stelle mit der Kennung 770/21 in der Rubrik „Wissenschaftliches Universitätspersonal“ über den Button „Für diese Stelle bewerben“ am Ende der Ausschreibung möglich.
Die erforderlichen Nachweise für die Einstellung müssen bis spätestens 31. August 2022 vorliegen.
Im Zuge der Pandemiebekämpfung legt die Universität Klagenfurt besonderen Wert auf die Impfbereitschaft ihrer Mitglieder. Begründung und Fortbestand des ausgeschriebenen Dienstverhältnisses setzen einen aktuellen und gültigen 2G-Nachweis voraus (siehe Covid-19-Ergänzung zur Haus- und Benützungsordnung, Absatz 2).
Nähere Auskünfte erteilt zur konkreten Stellenausschreibung Univ.-Prof.in Dr.in Ursula Doleschal (ursula.doleschal@aau.at ). Allgemeine Informationen zur Universität als Arbeitgeberin finden sich unter www.aau.at/jobs/information. Die Personalverfahren werden an der Universität Klagenfurt neben der zuständigen ausschreibenden Stelle auch vom Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen und ggfs. von der Behindertenvertretung begleitet.
Die Universität Klagenfurt legt im Rahmen ihrer Personalpolitik Wert auf Antidiskriminierung, Chancengleichheit und Diversität.
Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen, die die geforderten Qualifikationskriterien erfüllen, werden ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert.
Es besteht kein Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstehen.