April, 2020

20Apr11:4211:42Wissenschaftliche Mitarbeiter*in im Forschungs- und Lehrbetrieb am Fachbereich Slawistik der Universität Salzburg

Details

Wissenschaftliche Mitarbeiter*in im Forschungs- und Lehrbetrieb am Fachbereich Slawistik der Universität Salzburg

Am Fachbereich Slawistik gelangt die Stelle e. wissenschaftlichen Mitarbeiter*in im Forschungs- und Lehrbetrieb gemäß UG und Angestelltengesetz mit e. Senior Lecturer gem. § 26 Kollektivvertrag der Universitäten zur Besetzung. (Verwendungsgruppe B1; das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt € 2.929,00 brutto (14× jährlich) und kann sich eventuell auf Basis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen erhöhen.)

  • Vorgesehener Dienstantritt: 1. Oktober 2020
  • Beschäftigungsdauer: 3 Jahre
  • Beschäftigungsausmaß: 100 %
  • Arbeitszeit: nach Vereinbarung
  • Aufgabenbereiche: Lehre im Bereich der Sprach- und Kulturvermittlung des Russischen im Ausmaß von 16 Semesterwochenstunden sowie Mitwirkung an Verwaltungsaufgaben im Zusammenhang mit der Lehre (abhängig vom damit verbundenen Aufwand für eine Lehrveranstaltung kann es zu einer höheren Semesterstundenanzahl ohne Erhöhung des Beschäftigungsausmaßes kommen)
  • Anstellungsvoraussetzungen: abgeschlossenes Master-, Diplom- oder Lehramtsstudium des Russischen oder gleichwertige Qualifikation; muttersprachliche Kompetenz des Russischen, sehr gute Deutschkenntnisse, Nachweis der fachdidaktischen Kompetenz
  • Erwünschte Zusatzqualifikationen: einschlägige Erfahrung mit universitärem Russischunterricht, Erfahrung mit TRKI
  • Gewünschte persönliche Eigenschaften: Team- und Kooperationsbereitschaft, Belastbarkeit, Flexibilität

Telefonische Auskünfte werden gerne unter Tel. Nr. +43/662/8044-4500 gegeben.

Bewerbungsfrist bis 6. Mai 2020

GZ A 0041/1-2020

Am Fachbereich Slawistik gelangt die Stelle e. wissenschaftlichen Mitarbeiter*in im Forschungs- und Lehrbetrieb gemäß UG und Angestelltengesetz mit e. Senior Lecturer gem. § 26 Kollektivvertrag der Universitäten zur Besetzung. (Verwendungsgruppe B1; das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt € 2.196,80 brutto (14× jährlich) und kann sich eventuell auf Basis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen erhöhen.)

  • Vorgesehener Dienstantritt: 1. Oktober 2020
  • Beschäftigungsdauer: 3 Jahre
  • Beschäftigungsausmaß: 75 %
  • Arbeitszeit: nach Vereinbarung
  • Aufgabenbereiche: Lehre im Bereich der Sprach- und Kulturvermittlung des Tschechischen im Ausmaß von 12 Semesterwochenstunden sowie Mitwirkung an Verwaltungsaufgaben im Zusammenhang mit der Lehre (abhängig vom damit verbundenen Aufwand für eine Lehrveranstaltung kann es zu einer höheren Semesterstundenanzahl ohne Erhöhung des Beschäftigungsausmaßes kommen)
  • Anstellungsvoraussetzungen: abgeschlossenes Master-, Diplom- oder Lehramtsstudium des Tschechischen oder gleichwertige Qualifikation; muttersprachliche Kompetenz des Tschechischen, sehr gute Deutschkenntnisse; Nachweis der fachdidaktischen Kompetenz
  • Gewünschte persönliche Eigenschaften: Team- und Kooperationsbereitschaft, Belastbarkeit, Flexibilität

Telefonische Auskünfte werden gerne unter Tel. Nr. +43/662/8044-4500 gegeben.

Bewerbungsfrist bis 6. Mai 2020

Die Paris Lodron-Universität Salzburg strebt eine Erhöhung des Frauenanteils beim wissenschaftlichen und beim allgemeinen Universitätspersonal insbesondere in Leitungsfunktionen an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei gleicher Qualifikation werden Frauen vorrangig aufgenommen.

Personen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen, die die geforderten Qualifikationskriterien erfüllen, werden ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert. Informationen erhalten Sie unter der Telefonnummer +43/662/8044-2465 sowie unter disability@sbg.ac.at.

Um eine geschlechtsneutrale Formulierung zu gewährleisten, werden geschlechterspezifische Artikel, Pronomen und Adjektive im Text abgekürzt dargestellt.

Leider können die Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstehen, nicht vergütet werden.

Die Aufnahmen erfolgen nach den Bestimmungen des Universitätsgesetzes 2002 (UG) und des Angestelltengesetzes.

Ihre Bewerbung unter Angabe der Geschäftszahl der Stellenausschreibung senden Sie bitte per

E-Mail an bewerbung@sbg.ac.at

Termin

(Montag) 11:42 - 11:42

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